Wer oder was ist die Künstlersozialkasse (KSK)?

Die Künstlersozialkasse (KSK) wurde 1981 von der Bundesrepublik Deutschland gegründet. Aus dem Selbstverständnis als Kulturnation und Sozialstaat heraus, sollte selbständigen Künstlern der Zugang zu einer gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung erleichtert werden.
In diese Gruppe der professionellen Künstler wurden auch die meisten Designberufe aufgenommen, so z.B. Designer, Fotografen,Texter und Journalisten. Seit 2005 werden auch Stylisten hinzugerechnet.
In diesen freien Berufen sind die Vergütungen oft schwankend bis mässig, daher ist eine soziale Absicherung, insbesondere in Bezug auf die Altersvorsorge oft schwierig.
Die Beiträge zur KSK tragen zu 50% die Versicherten selbst.
Der Bund übernimmt 20% sowie die Verwaltungskosten.
Die restlichen 30% werden von den Auftraggebern der Künstler übernommen.
Im Grunde zahlt jedes Unternehmen, jede Institution und Behörde eine Künstlersozialabgabe.

 

Ich habe Post von der Künstlersozialkasse bekommen. Muss ich das jetzt bezahlen?

Als Auftraggeberin oder Auftraggeber werden Sie im reinsten Amtsdeutsch als „Verwerter“ bezeichnet. Als Verwerter müssen Sie eine Abgabe abführen, weil sie künstlerische Erzeugnisse zu Ihrer Vermarktung nutzen, sie also verwerten.

 

Gibt es Ausnahmen?

Ja.
1. Wenn Sie privat ein Kunstwerk erwerben müssen Sie keine Künstlersozialabgabe abführen. Dies gilt auch für Unternehmen, die sich z.B. ihr Foyer gestalten lassen. Dies führt nicht zu einer Verwertung der künstlerischen Arbeit.
2. Sie müssen auch keine Künstlersozialabgabe für sporadische künstlerische Tätigkeiten abführen, die unter die Geringfügigkeitsgrenze von 450€ pro Jahr fallen.

 

Wieviel muss ich denn nun bezahlen?

Die zu entrichtende Künstlersozialabgabe beträgt in etwa 5% auf alle Rechnungsnettosummen. Nicht zu den Rechnungsnettosummen werden Reise- und Bewirtungskosten sowie steuerfreie Aufwandsentschädigungen gerechnet. Der Prozentsatz der Künstlersozialabgabe variierte in den letzten Jahren pro Kalenderjahr zwischen 4% und 6,5%.

 

Ich habe doch früher keine Abgaben an die KSK zahlen müssen! Warum jetzt?

Die Deutsche Rentenversicherung wurde 2014 per Gesetz angewiesen, den Kreis der turnusmäßig auf ihre Abgabepflicht zu prüfenden Betriebe stark zu erweitern. Dies wird seither auch getan.

 

Was sollte ich als Auftraggeber jetzt tun?

Durch die Anweisung von 2014 ist die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung höher geworden. Deshalb ist es klug, sich auf eine eventuelle Prüfung vorzubereiten und sich bei der Künstlersozialkasse zu melden. Durch dieses Vorgehen können eventuelle Nachforderungen und Säumniszuschläge vermieden werden.

 

Kann das nicht mein Auftragnehmer für mich erledigen?

Nein. Ihr Auftragnehmer ist in erster Linie Künstler oder Designer und Geschäftsinhaber und kann Ihnen hierzu oft nur rudimentäre Hilfestellung geben.
Ein adäquaterer Ansprechpartner wäre z.B. Ihr Steuerberater. Dieser kann Ihnen auch die Abwicklung mit der KSK abnehmen.

 

Muss ich bei einem anderen Dienstleister keine KSK Abgaben bezahlen?

Sofern Sie einen freien Fotografen, Designer, Stylisten, etc. beauftragen, müssen Sie die Künstlersozialabgabe bezahlen – Und zwar unabhängig davon, ob der jeweilige Fotograf oder Designer selbst Mitglied der Künstlersozialkasse ist.Der Sinn ist, dass sich Fotograf oder Designer aus der Befürchtung heraus, sonst Wettbewerbsnachteile zu erleiden, nicht adäquat versichern würden.

 

„Das Geld will ich von Ihnen aber zurück erhalten“

Ganz eindeutig ist die Rechtslage, wenn Kunden gar eine Rücküberweisung oder eine Rechnungskürzung verlangen. Das ist ein eindeutiger Straftatbestand nach dem Sozialgesetzbuch, der so geahndet wird, als wenn ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern die Rückzahlung von Sozialabgaben verlangt.

 

„Können Sie nicht einfach eine GmbH gründen?“

Diese Frage taucht tatsächlich des öfteren auf. Das wäre auch möglich – aber zu einem hohen Preis.
Denn das Fotostudio hätte künftig zu bilanzieren, und wäre zur doppelten Buchführung verpflichtet, es hätte Kammerbeiträge und Gewerbesteuer abzuführen, zudem würde der Inhaber seine Freiberuflichkeit verlieren. Die so dem Fotografen entstehenden Kosten würden die – lediglich dem Kunden zugute kommenden – Einsparungen um ein mehrfaches übersteigen und ihren Niederschlag in den Vergütungen finden.

 

Wir hätten da aber noch den einen oder anderen Tipp!

1. Geben Sie Ihrem Fotografen bei Beauftragung eines Stylisten, die Vollmacht, dass er diesen in Ihrem Namen beauftragen kann. Somit kann der Stylist seine Rechnung direkt an Sie stellen und zahlen nicht KSK Abgaben auf KSK Abgaben.
2. Schauen Sie doch nach, ob eine Ausgleichsvereinigung für Sie gibt. Ausgleichsvereinigungen sind Zusammenschlüsse von Verwertern – meistens derselben Branchen – die das Verwaltungstechnische mit der Künstlersozialkasse abwickeln. Der Vorteil für die einzelnen Unternehmen ist im Wesentlichen eine Verwaltungsvereinfachung, zudem kann auch von Bemessungsgrundlagen in geringem Maße zugunsten der Auftraggeber abgewichen werden.

 

Kontaktdaten der KünstlersozialkasseKünstlersozialkasse, 26380 Wilhelmshaven
Service-Center: 04421 9734051500
Telefax für Verwerter 04421 7543-5062
Sprechzeiten: Montag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr
http://www.kuenstlersozialkasse.de/

 

Herzlichen Dank an Herrn Andreas Maxbauer von der AGD !

Dieser Text basiert auf den Erläuterungen von Herrn Andreas Maxbauer von der AGD.
Sein Original finden Sie hinter diesem LINK.
Herr Maxbauer hat die Veränderungen und die Veröffentlichung freundlicherweise gestattet.

Allianz deutscher Designer (AGD) e.V.
Steinstraße 3
38100 Braunschweig
Telefon: +49. 531. 167 57
Telefax: +49. 531. 169 89
E-Mail: info(at)agd.de
Webseite: www.agd.de

 

zurück zur Übersicht